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Durchführungsbestimmungen ISHLL 2011 OÖ

 

Download der Durchführungsbestimmung OÖ-ISHLL 2011: Download

 

UPDATE: 21. April.2011


INLINE-SKATERHOCKEY AUSTRIA

p.A. Grabenstrasse 18, 7551 Stegersbach

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DURCHFÜHRUNGS-

BESTIMMUNGEN

für den

LIGABETRIEB der ISHLL OÖ

Saison 2011

1.

Austragungsmodus der ISHLL OÖ

Teilnehmende Mannschaften

Amstetten Shadows

IM Asphaltcowboys

Irish Moose II

Dynamo Urfahr

Alkoven Stars

HC Alkoven

EHC Ice Ätsch Traun

Ottensheim Blueshirts

Danube River Rats Linz

Anmerkungen:

-

Bei mehr als 8 genannten Teams wird im Grunddurchgang eine Hin- und Rückrunde gespielt. Dies ist in der Saison 2011 der Fall.

-

Play-Off-Modus: Viertel-, Halbfinale und Finale wird an einem einzigen Finaltag in jeweils einer Partie gespielt. Die Siegerehrung der ISHLL findet sofort im Anhang an das Finalspiel direkt an der Austragungsstätte statt.

-

Start der Liga wird gegen Ende April sein. So wenig Spieltage wie möglich im Juli. Aktuell geplanter Ligastart ist somit Samstag, 30. April 2011. Das Finale findet am Samstag, 2. Juli 2011 statt.

-

Rote Markierung im Text = wichtige Änderung zur Saison 2010

Grunddurchgang

2011 nehmen 9 Mannschaften an der ISHLL OÖ teil. Es wird eine Hin- und Rückrunde ausgetragen. Zu Spielterminen siehe offiziellen Spielplan. Im Grunddurchgang spielen also alle Mannschaften zweimal gegeneinander. Die Spielzeit beträgt 2 x 15 Minuten mit einer Pause von 5 Minuten. In den letzten beiden Spielminuten wird die Zeit bei Unterbrechungen angehalten, unabhängig vom Spielstand.

Ein gewonnenes Spiel gibt 2 Punkte, eine verlorenes 0 Punkte. Bei einem unentschiedenen Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit erhalten beide Mannschaften je 1 Punkt.

Die Platzierung im Grunddurchgang ergibt sich aus den erreichten Punkten (2 für einen Sieg, 1 für ein Unentschieden), bei Punktegleichstand entscheiden die direkten Begegnungen beider Teams. Weiter nach IISHF-Regel 8.26.3 (siehe Anhang.

Play-Off

Die ersten acht Mannschaften nach dem Grunddurchgangs bestreiten das Play-Off im KO-Modus (1 Spiel, ohne Verlängerung, mit Penalty-Schiessen) (GD = Grunddurchgang). Die Spielzeit beträgt 2 x 15 Minuten mit einer Pause von 5 Minuten.

Bei unentschiedenem Spielstand nach regulärer Spielzeit folgt nach zweiminütiger Pause das Penalty-Schießen mit drei Schützen. Das Penalty-Schießen wird in ANLEHNUNG an IISHF-Regel 8.27 (siehe Anhang A) durchgeführt (3 Schützen). Es gibt keine Verlängerung. Der Sieger des Penalty-Schießens steigt in die nächste Runde auf.

VF 1 Platz 1 vs. Platz 8

VF 2 Platz 2 vs. Platz 7

VF 3 Platz 3 vs. Platz 6

VF 4 Platz 4 vs. Platz 5

HF 1 Sieger VF1 vs. Sieger VF4

HF 2 Sieger VF2 vs. Sieger VF3

Platz 3 Verlierer HF1 vs. Verlierer HF2

Finale Sieger HF1 vs. Sieger HF2

Der Sieger des Finales erhält den Titel „Meister der OÖ Landesliga“.

WICHTIG:

Es gelten die Durchführungsbestimmungen der ISHA, sofern in den Durchführungsbestimmungen der ISHLL OÖ nicht andere Bestimmungen festgelegt wurden.

2.

Gebühren / Spielberechtigung / Kaderzusammenstellung

2.1

Für die Teilnahme am Meisterschaftsbewerb ist pro Verein (NICHT pro Team) eine Nenngebühr von € 25,00 zu entrichten.

2.1.1 Dieser Betrag ist mit Termin: 31. Jänner 2011 auf nachstehend angeführtes Konto zu überweisen: ISHA / BLZ 33027, KtoNr. 1909050

2.2

Für die Teilnahme am Meisterschaftsbewerb ist eine Startgebühr von € 10,00 zu entrichten.

2.2.1 Dieser Betrag ist mit Termin: 31. Jänner 2011 auf nachstehend angeführtes Konto zu überweisen: ISHA / BLZ 33027, KtoNr. 1909050

2.3

Es sind nur Spieler mit gültiger Lizenz spielberechtigt. Lizenzen können unter Einhaltung bestimmter Fristen (s.u.) neu erworben oder verlängert werden. (s.a. „ISHA - Lizenzbestimmungen 2011“). Alle bestehenden Lizenzen, welche nicht bis spätestens 31. März 2011 vom Verein abgemeldet werden, verlängern sich automatisch um ein Jahr. Für alle automatisch verlängerten Lizenzen ist Lizenzgebühr zu bezahlen. Die Lizenzgebühr beträgt 2011 für alle Altersklassen einheitlich € 11,00.

2.3.1 Diese Lizenzgebühren sind zum vollständigen Lizenzerwerb auf nachstehend angeführtes Konto zu überweisen: ISHA / BLZ 33027, KtoNr. 1909050

2.4

Für die Organisation der ISHLL OÖ ist pro Mannschaft eine Liga-Gebühr von € 380,00 zu bezahlen. Damit sind die Kosten für Organisation, Eintritt in die Badeanlage Traun an Liga-Spieltagen, Schiedsrichter, Bälle, etc. abgedeckt.

Dieser Betrag ist mit Termin: 31. März 2011 auf nachstehend angeführtes Konto zu überweisen: ISHLL OÖ / BLZ: 20320, Kto-Nr.: 32204520055

Die Lizenz wird erst nach Einlangen der entsprechenden Gebühren ausgestellt bzw. verlängert. Eine teilnahme am Spielbetrieb ist nur bei Vorlage sämtlicher erforderlichen Dokumente und Bezahlung sämtlicher erforderlicher Beiträge möglich. Postwegzeiten und Geldtransferzeiten müssen vom Einsender berücksichtigt werden. Ohne gültiger Lizenz kann ein Spieler nicht am Meisterschaftsbetrieb teilnehmen.

2.5

Bis 31. März 2011 kann bei der ISHA um eine Lizenz für neue, bis jetzt noch nicht bei der ISHA gemeldete SpielerINNEN angesucht werden. Folgende Unterlagen werden dafür benötig:

2.5.1

Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular inkl. Unterschriften

2.5.2

Kopie des Reisepasses

2.5.3

Original-Passfoto

2.5.4

Ärztliches Attest für Nachwuchsspieler (nicht älter als 12 Monate) Es gelten: Eintrag im Spielerpass mit Arztstempel, Originalbestätigung, Spielerpasskopie einer anderen Sportart mit Arztstempel.

2.6

Für Mannschaften, die nach Nennschluss ausscheiden, gilt ein Strafsatz von € 50,00.

2.7

Aktive Spieler der Bundes- und Nationalliga sind in der ISHLL OÖ nicht spielberechtigt. Ausnahmen stellen U19 Spieler dar. Diese sind in der ISHLL OÖ spielberechtigt. Damen sind in der ISHLL OÖ generell spielberechtigt, egal in welcher Liga (NL, BL) die entsprechende Spielerin noch aktiv ist.

2.7.1

Ausnahmen von Punkt 2.7: In der Ligasitzung vom 16.2.2011 wurden folgende Ausnahmen genehmigt: Jürgen Duschlbauer, Dominik Lindner (ohnehin U19-Spieler), Andreas Wamser, Martin Diesenreiter, Philipp Kreisel (ohnehin U19-Spieler), Matthias Gruber, Hans Gileli (alle Irish Moose II).

2.8

Tormänner: Jede Mannschaft darf max. 3 Tormänner melden. Allerdings darf ein Tormann lediglich bei max. 2 Mannschaften genannt werden (dh. auf max. zwei Kaderlisten angeführt werden). Tormänner, welche auch in der Nationalliga als Tormänner aktiv sind, dürfen in der ISHLL OÖ eingesetzt werden. Torhüter aus der Bundesliga sind nicht einsatzberechtigt.

2.9

Altersbeschränkung: spielberechtigt ist jeder Spieler / jede Spielerin ab vollendetem 14. Lebensjahr.

2.9.1

Ausnahmen von Punkt 2.9: In der Ligasitzung vom 16.2.2011 wurden folgende Ausnahmen genehmigt: Lukas Werenka (Alkoven Stars), Christian Schwarzbauer (Alkoven Stars), Oliver Greene.

2.10

Hosen müssen nicht einheitlich sein (Eishockey- bzw. Inlinehose). Die Schutzfunktion muss allerdings gegeben sein. T-Shirts sind zulässig, müssen allerdings ein einheitliches Layout tragen. Die Nummern müssen deutlich erkennbar sein.

2.11

Sämtliche Anmeldungen, Einzahlungen, Lizenzanträge, etc. müssen bis spätestens 31. März 2011 abgeschlossen sein. Liegen am ersten Spieltag nicht sämtliche Unterlagen einer Mannschaft bzw. eines Spielers vor, so ist die betreffende Mannschaft bzw. der betreffende Spieler nicht spielberechtigt. Die Kaderliste ist ebenfalls bis 31. März 2011 einzureichen.

2.12

Die Nennfrist einer Mannschaft zur ISHLL OÖ endet mit 31. März 2011. Die Nennfrist der Spieler inkl. Spielerpässe endet mit 31. März 2011. Nach diesen Terminen ist keine Anmeldung mehr für die laufende Meisterschaft möglich.

2.13

Ausländerspielberechtigung:

pro Spiel sind 2 ausländische Spieler einsetzbar;

Spieler mit ausländischer Staatsbürgerschaft können in unbegrenzter Anzahl für einen Verein angemeldet werden.

2.14

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei U19 Spielern ist erforderlich (Haftungsausschluss). Diese ist gemeinsam mit der Lizenz und der ärztlichen Bestätigung der Liga-Organisation zu übergeben.

2.15

Es gelten die Durchführungsbestimmungen der ISHA, sofern in den Durchführungsbestimmungen der ISHLL OÖ nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden.

2.16

Nachwuchsspieler (U19 und jünger – das sind SpielerINNEN, welche im laufenden Kalenderjahr 2011 das 18. Lebensjahr vollenden) müssen einen Tauglichkeitsbefund vorweisen, der nicht älter als 12 Monate ist. Es gelten:

Eintrag im Spielerpass mit Arztstempel

Originalbestätigung

Spielerpass einer anderen Sportart mit Arztstempel

3.

Meisterschaftsspiele

3.1

Meisterschaftsspiele der ISHLL OÖ finden primär an Samstagen statt. Ersatztermine können auch an Sonn- oder Feiertagen abgehalten werden (siehe Spielplan).

3.2

Die ISHLL OÖ wird in der Saison 2011 ausschließlich auf dem Spielfeld der Badeanlage Traun ausgetragen. Durch die Überdachung sind keine Ersatztermine nötig. Gespielt wird bei jeder Witterung. Absagen, Spielplanänderungen, etc. werden kurzfristig auf der Liga-Homepage kundgemacht.

3.3

Durch den Austragungsort, die Gegebenheiten vor Ort sowie die Größe des Spielfeldes gelten für die Saison 2011 folgende Bestimmungen:

3.3.1

Gespielt wird 5 vs. 5 (5 Feldspieler + 1 Goalie).

3.3.2

Gespielt wird mit „Mittel-Linien-Abseits“. Es gilt folgende Regelung: Mittellinien-Abseits (auf Höhe der roten Linie) liegt vor, wenn ein angreifender Spieler einen Pass an einen Mitspieler spielt, der sich mit beiden Inlineskates in der gegnerischen Verteidigungshälfte befindet, bevor der Ball die rote (Mittel-)Linie komplett überschritten hat. Es gilt nicht als Abseits, wenn der Ball von einem verteidigenden Spieler in seine Verteidigungshälfte zurückgespielt wird, oder wenn der angreifende Spieler rückwärts fahrend den Ball kontrolliert am Schläger führend in die Angriffshälfte befördert. Abseits wird vom Schiedsrichter durch Heben des Armes angezeigt und zusätzlich als "Offside" ausgerufen. Das Abseits wird dadurch aufgehoben, indem alle angreifenden Spieler die Angriffshälfte verlassen. Das aufgehobene Abseits wird vom Schiedsrichter durch Ausstrecken beider Arme seitlich vom Körper angezeigt und zusätzlich als "Okay" ausgerufen. Verlässt ein angreifender Spieler nicht unmittelbar die Angriffshälfte, wird ein Pass angenommen oder liegt eine aktive Bewegung zum Ball vor oder greift der angreifende Spieler in das Spielgeschehen ein (z.B. durch Blockieren eines Gegenspielers), wird abgepfiffen und das Abseits ausgesprochen. Als Anspielpunkt gilt jeweils einer der beiden Bullypunkte in der neutralen Zone der Verteidigungshälfte der angreifenden Mannschaft. Es gibt keine Zwei-Linien-Pass oder Icing (Unerlaubter Weitschuss) Regel.

Für Beispiele und weitere Erläuterungen zum Mittel-Linien-Abseits siehe Anhang D.

3.4

In Ausnahmefällen können Meisterschaftsspiele der ISHLL OÖ auch an einem Wochentag stattfinden (z.B. während Trainingszeiten einer Mannschaft). In diesem Fall ist das Einvernehmen zwischen beiden Mannschaften herzustellen sowie die Ligaorganisation zu informieren. Ist keine gemeinsame Lösung zu finden, behält sich die Ligaorganisation das Recht vor, den Spieltermin festzusetzen. Jedenfalls ist für ordnungsgemäßen Einsatz von Schreiber und Schiedsrichter zu sorgen.

3.5

Es wird mit dem „roten Ball“ (AGS Super High Density Street Hockey Ball) gespielt. Dieser wird in ausreichender Menge vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

3.6

Es wird nach dem gültigen Regelwerk des IISHF gespielt, außer jene Punkte, die in diesen Durchführungsbestimmungen anders geregelt werden.

3.7

Die Auslosung, die Festsetzung der Wettspieltermine und die Überwachung der Durchführung der Meisterschaftsspiele der ISHLL OÖ obliegt dem jeweiligen Landesverband (bzw. der Ligaorganisation). Die Reihenfolge der Spiele wird durch Auslosung bestimmt. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Ligaorganisation.

3.8

Meisterschaftsbeginn, Meisterschaftstermine, Spieltermine und diese Bestimmungen sind bindend. Die Abänderung eines dieser Punkte ist nur mit Genehmigung der zuständigen Ligaorganisation oder der Ligakommission möglich.

3.9

Die Ligakommission setzt sich wie folgt zusammen: Bauernfeind Detlev (Dynamo), Brandstetter Bernhard (Amstetten), Frosch Uwe (EHC Ice Ätsch Traun), Haudum Charly (HC Alkoven, ERSATZ). Entscheidungen kommen durch einfache Mehrheit zustande. Bei Befangenheit eines Mitgliedes tritt das Ersatzmitglied an die Stelle des befangenen Mitgliedes. Im Bedarfsfall kann auch die Ligaorganisation als Ligakommissär tätig werden. Entscheidungen der Ligakommission sind so rasch als möglich nach dem Anlassfall zu treffen (längstens bis zum nächsten Spieltag).

3.10

Infolge "höherer Gewalt" ausgefallene Spiele sind am nächstmöglichen, dafür vorgesehenen, Ersatztermin nachzutragen.

3.11

Alle infolge "höherer Gewalt" oder aus irgendwelchen anderen Gründen nicht durchgeführten Spiele der Grunddurchgänge müssen spätestens bis zum Spieltag des Play-Offs nachgetragen werden. Können Spiele bis zu diesem Termin nicht statt finden, so werden sie ersatzlos gestrichen.

4.

Ab- und Aufstieg

4.1

Die Meister der ISHLL haben das Recht in die entsprechende Nationalliga aufzusteigen.

4.2

Es besteht keine Aufstiegspflicht!

5.

Spezielle Sicherheitsbestimmungen

5.1

Alle Spieler, auch die Torleute, müssen einen von der IISHF approbierten Kopfschutz tragen. Die Vollgesichtsschutzmasken müssen so konstruiert sein, dass der Ball die Schutzvorrichtung nicht durchdringen kann.

5.2

Alle Spieler der Alterskategorie Junioren (U19) und jünger müssen gemäß IISHF - Regel 5.4.2. ( s. Anhang C )die vorgeschriebene U19 – Ausrüstung tragen. Dies beinhaltet die von der IISHF approbierten Vollgesichtsschutzmasken. Kunststoff-Vollvisiere sind für Torhüter nicht gestattet.

6.

Pflichten der teilnehmenden Mannschaften

6.1

Jede Mannschaft hat die laut Spielplan eingeteilten Schreiber (vorzugsweise 2 Personen) bzw. Schiedsrichter zu stellen. Diese Personen müssen an den organisierten Schulungen teilgenommen haben oder entsprechend vom Teamverantwortlichen instruiert sein. Ein reibungsloser Ablauf des Spielbetriebes muss sichergestellt sein.

6.2

Eine Mannschaft hat dafür zu sorgen, dass kein Spieler bei Betreten der Spielfläche alkoholisiert ist. Es gelten die dementsprechenden Bestimmungen der ISHA und des ÖRSV. Verfehlungen ziehen eine Behandlung durch die Ligakommission inkl. angemessener Bestrafung sowohl des Spielers als auch des Teams nach sich.

6.3

Der eingeteilte Schreiber hat das Spielprotokoll zu führen.

6.4

Die Mannschaften haben mindestens 20 Minuten vor Beginn eines Wettspieles dem Schiedsrichter das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular (Mannschaftsaufstellung) sowie die Spielerpässe zu übergeben.

6.5

Die Veranstalter haben die Zeitnehmer anzuhalten, dass die Mannschaften spätestens 5 Minuten vor Spielbeginn auf die Spielfläche gerufen werden, um einen pünktlichen Beginn zu gewährleisten. Eine Mannschaft ist nur spielberechtigt, wenn zu Spielbeginn jeder Partie mind. 5 Spieler + 1 Goalie (mit entsprechender Ausrüstung) anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Partie als nicht angetreten (Ergebnis: 0:5) gewertet.

6.6

Die Pause zwischen zwei Spielabschnitten ist wie vorgesehen einzuhalten. Nach Ablauf der Pause muss jede Mannschaft unaufgefordert selbständig mit der jeweiligen Startaufstellung das Spielfeld betreten. Bei Spielbeginn nicht eingesetzte Spieler haben ohne Aufwärmen unverzüglich die Spielerbank aufzusuchen.

Die Schiedsrichter sind angewiesen, bei Nichteinhaltung dieser Ordnungsvorschriften mit einer kleinen Bankstrafe vorzugehen.

6.7

Es ist rechtzeitig vor Spielbeginn von beiden Mannschaften dafür zu sorgen, dass eine klare Unterscheidung der Dressen beider Mannschaften sichergestellt ist. Die Gastmannschaft hat die Pflicht eine deutliche Unterscheidung der Dressen sicherzustellen.

6.8

Der Veranstalter stellt die Mittel zur Verfügung (digital oder per händisch auszufüllendes Formular) um das Spielprotokoll zu führen. Weiters sorgt der Veranstalter für eine geeignete Schulung.

6.9

Der einem Spiel zugeteilte Schreiber hat für ein ordnungsgemäßes und korrektes Protokoll zu sorgen. Er hat das Protokoll vom Schiedsgericht, von der Heim- und der Gastmannschaft beglaubigen zu lassen und die Ergebnisse im Internet einzutragen.

6.10

Bei Verstoß gegen die Platzregeln des Badeanlage Traun (laut Aushang) einer Mannschaft werden € 50,00 Strafgeld eingehoben.

6.11

Folgende Schulungen werden durchgeführt und die Termine gesondert verlautbart:

a)

Schiedsrichterschulung

b)

Schreiberschulung

c)

Alle Vereine der ISHLL sind verpflichtet mindestens 2 Personen zu diesen Schulungen zu entsenden. Nichteinhalten dieser Pflicht bleibt in der Saison 2011 ohne Sanktion.

7.

Schiedsrichter:

7.1

Die Schiedsrichter werden laut Spielplan eingeteilt und sind von den entsprechenden Mannschaften zu stellen. Es werden keine Verbandsschiedsrichter eingesetzt.

7.2

Nominierte Schiedsrichter sind zu akzeptieren und können nicht abgelehnt werden.

7.3

Die Ablehnung nominierter Schiedsrichter wird von der ISHLL nicht zur Kenntnis genommen. Tritt eine Mannschaft wegen der Ablehnung eines Schiedsrichters nicht an, wird dieses Spiel mit 5:0 für den Gegner strafbeglaubigt.

7.4

Wenn zwei Schiedsrichter nominiert sind und einer infolge Verhinderung nicht amtieren kann, so ist das Spiel von dem verbleibenden Schiedsrichter (1-Mann-System) zu leiten. Wenn nur ein Schiedsrichter nominiert ist und dieser nicht erscheint oder infolge plötzlicher Erkrankung nicht amtieren kann, hat ein allenfalls anwesendes Mitglied der Ligaorganisation der ISHLL OÖ, der Ligakommission oder die Heimmannschaft einen Ersatzmann aus allenfalls anwesenden qualifizierten Personen zu bestimmen.

7.5

Die Schiedsrichter sind für die Richtigkeit der gesamten relevanten Eintragungen am Spielbericht verantwortlich.

7.6

Die Schiedsrichter haben dafür zu sorgen, dass sich auf der Spielerbank im Dress nur Spieler befinden, welche im Spielbericht namentlich angeführt sind. Am Spiel dürfen nur Spieler teilnehmen, welche im Spielbericht zu Spielbeginn aufscheinen.

7.7

Der Spielbericht (Original und Kopie) und allfällige Berichte sind samt allenfalls abgenommenen Spielerpässen durch die Schiedsrichter unmittelbar, spätestens an dem dem Spieltag folgenden Tag bis 12.00 Uhr dem zuständigen Wettspielreferenten einzusenden. Den Spielbericht ergänzende Berichte (Anzeigen) mit Spielberichtskopie sind ebenfalls in obiger Frist den Vereinen zu übermitteln.

7.8

Sämtliche den Schiedsrichtern zu leistende Vergütungen sind mittels Online-Formular auf der Liga-Homepage vom Schiedsrichter selbst einzufordern.

8.

Beglaubigung der Wettspiele:

8.1

Die Beglaubigung der Wettspiele wird aufgrund der Spielberichte sofort im Anschluss an eine Partie vorgenommen. Ordnungsgemäß durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Resultat und Torergebnis beglaubigt.

8.2

In folgenden Fällen sind Wettspiele nicht mit dem erzielten Resultat und Torergebnis zu beglaubigen:

b)

Ein Verein tritt nicht an: Ergebnis 5 : 0 für den Gegner.

c)

Beide Vereine treten nicht an: Ergebnis 0 : 5 gegen jeden Verein

d)

Eine Mannschaft tritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: Ergebnis 5 : 0 für den Gegner, falls das tatsächlich erzielte Torverhältnis nicht günstiger ist.

e)

Beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: Ergebnis 0 : 5 gegen jeden Verein

f)

Erstrebung unerlaubter Vorteile (Aufstellung unberechtigter Spieler etc.): Ergebnis 5:0 für den Gegner, falls das tatsächlich erzielte Torverhältnis nicht günstiger ist.

g)

Erstrebung unerlaubter Vorteile durch beide Vereine: Ergebnis 0 : 5 gegen jeden Verein.

h)

Abbruch des Spieles ohne Verschulden eines Vereins:

Neuaustragung, sofern vor Ende der ersten Halbzeit abgebrochen wurde. Wird

abgebrochen nachdem eine Halbzeit gespielt wurde, gilt das Resultat als

Endresultat. Eine Pause (z.B. wegen Regens) dauert maximal eine Stunde.

Danach gilt das Spiel als abgebrochen.

i)

Bei Neuaustragung eines Spieles sind alle Spieler spielberechtigt, die zum Zeitpunkt des Spieles für den Verein spielberechtigt waren.

j)

Ein oder beide Vereine sind gesperrt: Ergebnis 0:5 gegen den gesperrten Verein; dies gilt auch für Nachtragsspiele.

k)

Der Ligakommission bleibt es vorbehalten, von einer Strafverifizierung in den vorgenannten Fällen abzusehen und eine Neuaustragung anzuordnen, sofern Gründe dafür sprechen.

l)

Scheidet ein Verein aus der Meisterschaft aus, so sind bei Meisterschaftsbewerben mit einfacher Hin- und Rückrunde alle Resultate des ausscheidenden Vereines zu streichen.

9.

9.1

Die Wartezeit beträgt 5 Minuten. Ist eine Mannschaft 5 Minuten nach dem festgesetzten Spielbeginn nicht mit wenigstens 5 Feldspielern und 1 Tormann in kompletter Ausrüstung laut IISHF angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht angetreten.

9.2

Ist das Spielfeld durch andere Umstände gesperrt, sodass noch etwas zugewartet werden, gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn sich ihre Spieler, deren Pässe bereits dem Schiedsrichter übergeben wurden, in Spielkleidung beim Spielfeld aufhalten. Der Gegner darf sich nicht weigern, unmittelbar nach Freimachung des Platzes anzutreten. Eine Mannschaft hat so lange in Spielbereitschaft zu bleiben, bis der Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes getroffen hat.

10.

Protest

Protest kann formlos bei einem Mitglied der Ligakommission vorgebracht werden und ist zu behandeln.

11.

Schlussbestimmungen:

11.1

Die Bestimmungen der vorliegenden Wettkampfordnung gelten in Verbindung mit den Allgemeinen und Besonderen Lizenzvorschriften, der Disziplinarordnung sowie der IISHF- Wettkampfregeln.

11.2

In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen oder unklaren Fällen steht der Ligakommission das alleinige und unanfechtbare Recht zu, auszulegen und zu entscheiden.

Anhang A

IISHF – Regel 8.27.

Penalty – Schiessen

8.27.1

Für ein Penaltyschießen bestimmt jede Mannschaft DREI (Regel 8.27. wird für die ISHLL OÖ geändert) Feldspieler und einen Torhüter. Im Falle einer Verletzung eines Spielers oder einer Strafe gegen einen der Spieler kann ein Ersatzspieler nominiert werden. Spieler, die zum Zeitpunkt des Beginns des Penaltyschießens eine Strafzeit absitzen, können nicht am Penaltyschießen teilnehmen.

8.27.2

Die ersten drei Penaltyschüsse jeder Mannschaft werden in abwechselnder Reihenfolge ausgeführt. Durch Losentscheid wird die beginnende Mannschaft ermittelt (Kapitänswahl). Sollte das Penaltyschießen schon vor Abschluss der ersten drei Penaltyschüsse eines jeden Teams entschieden sein, so wird das Penaltyschießen für beendet erklärt.

8.27.3

Sollte nach Abschluss der ersten drei Penaltyschüsse noch keine Entscheidung gefallen sein, wird das Penaltyschießen mit denselben Spielern in derselben Reihenfolge so lange fortgesetzt bis eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Das Penaltyschießen ist in diesem Fall dann entschieden, wenn ein Spieler seinen Penalty-Schuss verwandeln konnte und sein direkter Gegenspieler (der Spieler an derselben Position der Penaltyschützen-Liste der anderen Mannschaft) kein Tor erzielt hat.

Anhang B

IISHF – Regel 8.26.3

Reihung in der Tabelle bei Punktegleichheit

Falls Mannschaften nach dem Abschluss aller Spieler der Vorrunden eines Turniers punktgleich sind, wird die Rangfolge folgendermaßen festgelegt:

Direkter Vergleich

Tordifferenz im direkten Vergleich

Erzielte Tore im direkten Vergleich

Tordifferenz aller Spiele

Erzielte Tore in allen Spielen

Gesamtsumme an Strafzeiten in allen gespielten Spielen

Falls es sich nur um zwei Mannschaften handelt und sich beide Mannschaften auf der Spielfläche befinden, wird ein Penaltyschießen ausgetragen.

Falls nicht, wird die Rangfolge durch Münzwürfe bestimmt.

Anhang C

IISHF – Regeln 5.4.2

Ausrüstung

5.4.2

Feldspieler der Altersklassen U-19, U-16, U-13 und U-10

müssen folgende Schutzausrüstung tragen:

Helm mit Vollgeschichtsschutz oder Vollvisier

Ellbogenschutz

Tiefschutz

Gepolsterte Schutzhose oder Girdle (Polster müssen Oberschenkel, Steißbein, Hüfte und Nieren schützen)

Knie- und Schienbeinschutz

Handschuhe

Schulter- und Brustschutz

Anhang D

Mittel-Linien-Abseits

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